Die Pflicht zum Ungehorsam

27.4.2021

Darf ich hinaus?

Woran erinnert mich diese Frage; wann stellte ich sie, wer war ihr Adressat – das letzten Mal?

Es war die Kindheit, die Zeit unseliger Gängelei und Fremdbestimmtheit; ich erinnere mich… erwachsen wollte ich sein, um endlich tun zu können was mich gutdünkt.

Nun stelle ich die Frage wieder; bloß bin ich unterdessen ein Mann geworden.

Jetzt ist es der Staat, der mich gängelt; er sagt zu mir: du darfst und du darfst nicht – hinausgehen.

Und er droht mir mit Strafe. Ich habe Hausarrest.

Aber Hausarrest selbst ist doch schon eine Strafe!

Was habe ich denn getan?

Und wenn ich nicht brav zuhause bleibe? Welche Strafes-Strafe droht mir dann?

Ich schaue in den Bußgeldkatalog.

Zwischen 50 und 500 Euro.

Nun gut, ich werde nicht gepfählt und auch nicht zur Zwangsarbeit herangezogen.

Das ist – bis auf Weiteres – beruhigend.

Es handelte sich also nicht um ein Verbrechen, ginge ich hinaus, in die Nacht, der Zwiesprache wegen – mit dem Mond! Es handelt sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.

Demnach ist es nicht tatsächlich gefährlich, ungehorsam zu sein. Vater Staat weiß auch: die Meisten sind handzahm, da reicht die Drohgeste schon völlig aus.

Dennoch: diese (wie letztlich jede) Strafandrohung ist von dummdreist autoritärer Provenienz, so dass man es sich als freigeistiger und antiautoritärer Mensch (ebenso wie als Bürge einer freiheitlichen Grundordnung) ganz genau überlegen sollte, ob man sich darauf einlässt, so eine Sache überhaupt auch nur im Ansatz ernst zu nehmen.

Für Jene die wenig Erfahrung in solchen Angelegenheiten haben: es ist in Deutschland nach wie vor nicht möglich, für ein Ordnungsgeld (ob nun 50 oder 25 000 Euro) eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhängen. Die die nichts HABEN, die können also machen was sie wollen. Niemand, der nichts HAT kann dafür ins Gefängnis kommen, dass er Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nicht bezahlen kann. Man wird nicht eingesperrt, wenn man sich nicht einsperren lässt.

Als Besitzloser, als Habenichts ist man – in dieser gegenwärtigen politischen Situation – sozusagen privilegiert. Und dieses Privileg verpflichtet – meines Erachtens – die damit einhergehende Freiheit auch auszuschöpfen, denn all Jene, die Beispiele zivilen Ungehorsams s e h e n oder davon h ö r e n , werden zu ähnlichem Tun ermutigt, in ihren eigenen Impulsen zu Widerstand und Selbstermächtigung bestärkt.

Vor allem aber ist angesichts der Infantilisierung und Entmündigung Aller durch den staatlichen Paternalismus das ungehorsame Handeln, ziviler Ungehorsam eine ethische Pflicht.

Denn letztlich sind nicht nur Krankheiten und Angst ansteckend – auch Mut ist es.